Herausfinden, wie grob es stinkt

Beispiel einer Windrose mit Darstellung der Windstärke pro Sektor. Dabei zeigt die Richtung der Balken an, von welcher Windrichtung der Wind weht. 

(Grafik: zvg)

Viele Fälle von Emissionssituationen sind klar geregelt. So ist für Anlagen mit Kaminen entweder der Anhang 6 der Luftreinhalteverordnung (LRV) oder die BAFU-Publikation «Mindesthöhe von Kaminen über Dach» - die sogenannte Kamin-Empfehlung - anzuwenden. Mit Hilfe dieser Verordnung und Empfehlung wird die Mindesthöhe und, bei ungünstiger Situation, die zusätzlich nötige Kaminhöhe bestimmt. Für die gängigen, in der LRV klar geregelten Schadstoffe wie beispielsweise Stickstoffdioxid (NOx), Schwefeldioxid (SOx) oder Staub ist das selten der Fall. Für diese Stoffe bestehen Abscheide-Systeme am Emissionspunkt, sodass eine übermässige Immission vermieden werden kann.

Abonnement

Mit einem Abo tragen Sie dazu bei, fundierte und unabhängige Berichterstattung zu zentralen Themen wie Ökologie, Nachhaltigkeit und Umwelttechnik zu sichern. Ihre Unterstützung ermöglicht es uns, relevante Umweltstandards in der Schweiz, lokale Richtlinien und wegweisende Innovationen für eine grünere Zukunft ins Zentrum zu stellen.

Jetzt abonnieren und die UmweltTechnik im Blick behalten!

 

Print & Digital Abo

Erhalten Sie 6x jährlich das gedruckte Magazin bequem nach Hause und geniessen Sie jederzeit Zugriff auf spannende Online-Artikel und exklusive Inhalte.

86 CHF / Jahr Jetzt abonnieren

 

Interessiert, in unseren Medien präsent zu sein und zu werben? Entdecken Sie Ihre Geschäftslösungen hier.