Viele Fälle von Emissionssituationen sind klar geregelt. So ist für Anlagen mit Kaminen entweder der Anhang 6 der Luftreinhalteverordnung (LRV) oder die BAFU-Publikation «Mindesthöhe von Kaminen über Dach» - die sogenannte Kamin-Empfehlung - anzuwenden. Mit Hilfe dieser Verordnung und Empfehlung wird die Mindesthöhe und, bei ungünstiger Situation, die zusätzlich nötige Kaminhöhe bestimmt. Für die gängigen, in der LRV klar geregelten Schadstoffe wie beispielsweise Stickstoffdioxid (NOx), Schwefeldioxid (SOx) oder Staub ist das selten der Fall. Für diese Stoffe bestehen Abscheide-Systeme am Emissionspunkt, sodass eine übermässige Immission vermieden werden kann.
Abonnement
Mit einem Abo tragen Sie dazu bei, fundierte und unabhängige Berichterstattung zu zentralen Themen wie Ökologie, Nachhaltigkeit und Umwelttechnik zu sichern. Ihre Unterstützung ermöglicht es uns, relevante Umweltstandards in der Schweiz, lokale Richtlinien und wegweisende Innovationen für eine grünere Zukunft ins Zentrum zu stellen.
Jetzt abonnieren und die UmweltTechnik im Blick behalten!
Interessiert, in unseren Medien präsent zu sein und zu werben? Entdecken Sie Ihre Geschäftslösungen hier.